FAQ
1. Was bedeutet Buchhaltung?
Per Definition versteht man unter Buchhaltung im Rechnungswesen einen Organisationsbereich oder eine Abteilung in einem Unternehmen, wo die Buchführung abgewickelt wird. Elementare Aufgaben der Buchhaltung sind die systematische und chronologische Erfassung von Geschäftsvorfällen sowie Wertveränderungen innerhalb des Geschäftsjahres eines Unternehmens.
2. Wer ist Buchführungspflichtig?
Grundsätzlich ist jeder Kaufmann nach § 238 HGB dazu verpflichtet, Bücher zu führen und darin seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Ob ein Unternehmer Kaufmann in diesem Sinne ist, richtet sich nach den §§ 1 ff. HGB.
Achtung! Einzelunternehmen bzw. Einzelkaufleute werden buchführungspflichtig, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mehr als 800.000 Euro Umsatz und/oder mehr als 80.000 Euro Jahresüberschuss erzielen. Anstatt der einfachen Buchführung (EÜR) müssen sie ab diesem Zeitpunkt doppelte Bücher führen. Umgekehrt entfällt die Buchführungspflicht wieder, sobald sie zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre die Umsatzgrenzen unterschreiten (gemäß § 241a HGB). Alle anderen Rechtsformen sind nicht von dieser Regelung betroffen.
3. Was ist eine Bilanz?
Die Bilanz umfasst sämtliche Vermögens- und Kapitalgegenstände, die im Laufe des Geschäftsjahres erworben oder verkauft wurden, sowie offene Forderungen und Verbindlichkeiten. Ihr Hauptziel besteht darin, die Differenz zwischen den Aktiva(Vermögenswerte) und den Passiva (Schulden/Herkunft der Mittel) eines Unternehmens zu ermitteln.
4. Was ist eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
Unternehmer müssen Umsatz und Gewinn oder Verlust ermitteln und dem Finanzamt mitteilen. Zur Gewinnermittlung dürfen berechtigte Selbstständige und Unternehmer die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (kurz EÜR) anwenden. Der Sinn liegt in der Vereinfachung der Gewinnermittlung: Die vereinfachte Methode der Gewinnermittlung ist die Alternative zur komplizierteren doppelten Buchführung. Das Einkommensteuergesetz bildet die Rechtsgrundlage, die EÜR ist nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz als "Überschuss der Betriebseinnahmen über die -Ausgaben" definiert. Das Ausfüllen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist weniger komplex als das Erstellen einer Bilanz.
Kurz gesagt:
Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben = Gewinn bzw. Verlust.
5. Wer ist Bilanzierungspflichtig?
Alle Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG, KGaA)
Einzelunternehmer mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro und einem Gewinn von mehr als 80.000 Euro (§241a HGB).
OHG und KG.
Achtung! Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) hat die Wahl, eine Bilanzierung nach Steuerrecht vorzunehmen oder die Gewinnermittlung über die EÜR zu erstellen.
5. Für wen reicht eine Einnahmenüberschussrechnung?
Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, können als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen:
Gewerbetreibende mit einem jährlichen Umsatz kleiner als 800.000 Euro und einem jährlichem Gewinn von weniger als 80.000 Euro.
Eingetragene Kaufleute, deren Umsätze und Gewinne unter den genannten Schwellenwerten liegen.
Nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmer, wie Einzelunternehmer oder die GbR.
Freiberufler im sinne des §18 Abs. 1 Nr. 1, unabhängig von Umsatz und Gewinn.
6. Was ist die goldene Regel in der Buchführung?
Alle erforderlichen Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden. Das heißt, es dürfen keine Geschäftsvorfälle weggelassen oder hinzugefügt werden. Jede Buchung muss so dargestellt werden, wie sie tatsächlich war – auch die Kontoangaben müssen stimmen. Private und betriebliche Aufwendungen/Erträge voneinander zu unterscheiden.
7. Was ist eine Lohnabrechnung und wofür wird das benötigt?
Die Erklärung ist ganz simpel: Unter einer Lohnabrechnung verstehen wir grundsätzlich ein Dokument, welches Informationen darüber enthält, wie sich der Lohn eines Arbeitnehmers über einen bestimmten Zeitraum zusammensetzt. Meist werden Verdienstabrechnungen daher monatlich erstellt.
Das Formular muss die erfolgte Zahlung im Detail aufschlüsseln, damit der Lohn für alle Beteiligten genau nachvollziehbar ist:
- Arbeitnehmer
- Arbeitgeber
- Finanzamt
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, muss eine Lohnabrechnung alle relevanten Zahlen rund um den Verdienst sowie die Abzüge und Steuern enthalten.
8. Was ist der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt?
Die Begriffe Lohn und Gehalt müssen klar differenziert werden. Bei beiden begriffen handelt es sich um eine Entlohnung des Arbeitnehmers.
Ein Lohn berechnet sich nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden Ihres Mitarbeiters. Die Gesammtsumme des Arbeitslohnes wird in den meisten Fällen auf Stundenlohnbasis berechnet, wodurch es zu Schwankungen im Lohn kommen kann und er nicht jeden Monat gleich hoch ausfallen muss.
Ein Gehalt hingegen wird monatlich als immer gleichbleibender, fester Betrag ausbezahlt. Dabei ist es unrelevant, wie oft und wie lange tatsächlich Ihre Mitarbeiter gearbeitet haben.
Als Arbeitgeber müssen Sie jedoch in jeder einzelnen Abrechnung aufzeigen, ob es sich um laufenden Lohn oder um Gehalt handelt.
9. Was gehört in die Lohnabrechnung?
Lohnsteuer
Kirchensteuer
Solidaritätszuschlag
Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Rentenversicherung
Pflegeversicherung
10. Was sind die Steuerklassen?
Es gibt insgesamt sechs Lohnsteuerklassen:
Lohnsteuerklasse 1: Grundsätzlich für alleinstehende Arbeitnehmer
Lohnsteuerklasse 2: Grundsätzlich für alleinerziehende Arbeitnehmer
Lohnsteuerklasse 3: Für verheiratete Arbeitnehmer, bei denen ein Partner in Lohnsteuerklasse 5 eingeordnet ist oder keinen Arbeitslohn bekommt
Lohnsteuerklasse 4: Grundsätzlich für verheiratete Arbeitnehmer, die beide Lohn oder Gehalt beziehen
Lohnsteuerklasse 5: Grundsätzlich für verheiratete Arbeitgeber, deren Ehepartner in Lohnsteuerklasse 3 eingeteilt sind
Lohnsteuerklasse 6: bei gleichzeitigem Vorliegen von zwei Arbeitsverhältnissen (nicht geringfügig)
11. Sind meine Daten geschützt?
Wir schließen mit allen Kunden eine Geheimhaltungsvereinbarung ab, die eindeutig festlegt, dass vertrauliche Informationen unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben werden dürfen. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Daten bei uns sicher aufgehoben sind.
12. Wie läuft die Zusammenarbeit mit Velanor Finance ab?
Senden Sie Ihre Anfrage per E-Mail. In der Regel melden wir uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Anschließend vereinbaren wir ein persönliches Kennenlern-Gespräch. Denn wenn die zwischenmenschliche Chemie stimmt, ist das Fachliche oft nur noch Nebensache.